Hinweis zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen

Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt wurden.

Es wird seitens des Wahlamts darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte, die bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Wenn Sie bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr möglich ist.

Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466.


Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
06.05.2024 - Wahlamt, Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wahlurne mit Stimmzetteln wird ausgeleert