Hinweis zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025. Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es jedoch vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt werden konnten.

Wenn Sie bis zum 3. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr möglich ist.

Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.

Weiter Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466 oder beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07472/165-396.
24.01.2025 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Logo mit dem Aufdruck Bundestagswahl 2025 der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg