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Hinweis zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl 2026 erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 15. Februar 2026. Beim Versand der Wahlbenachrichtigungen kann es jedoch vorkommen, dass diese in einzelnen Fällen nicht zugestellt werden konnten.
Wenn Sie bis zum 16. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung bis Freitag, den 6. März um 15 Uhr möglich ist.
Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
Weiter Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466 oder beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07472/165-396.
Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Wahlamt
Wenn Sie bis zum 16. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal trotzdem zur Wahl zugelassen werden.
Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung bis Freitag, den 6. März um 15 Uhr möglich ist.
Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder per Fax müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist unzulässig.
Weiter Auskünfte erhalten Sie beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-466 oder beim Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07472/165-396.
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10.02.2026 - Wahlamt
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