Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl

Bei der Oberbürgermeisterwahl am 17. März 2024 und einer etwa erforderlich werdenden Stichwahl am 7. April 2024 können Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie können den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen entweder direkt für die Wahl am 17. März 2024 und eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 7. April 2024 beantragen, oder nur für einen der beiden Wahltage. Bei der Beantragung für beide Wahltage erhalten Sie im Falle einer Stichwahl für diese automatisch die Briefwahlunterlagen.

Briefwahlunterlagen können bequem von zu Hause aus beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über unsere Homepage (www.rottenburg.de) unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“ > „Wahlschein beantragen“ oder „Briefwahlunterlagen beantragen“ aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens 25. Februar 2024. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem bereits Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Dies erfolgt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar.

Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die Anträge allerdings frühestens ab Montag, 26. Februar 2024 bearbeitet und versendet werden. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von Anfragen bezüglich des Erhalts Ihrer Briefwahlunterlagen ab.

Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-396.
05.02.2024 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert