Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Oberbürgermeisters

Bei der Stichwahl am 7. April 2024 können Wahlberechtigte auch per Briefwahl wählen.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wenn Sie bereits vor dem 17. März 2024 Briefwahl sowohl für die Hauptwahl am 17. März 2024 als auch bereits für die Stichwahl am 7. April 2024 einen Wahlschein beantragt haben, erhalten Sie in den kommenden Tagen automatisch Ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können bequem von zu Hause aus beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen; daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag.

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über unsere Homepage (www.rottenburg.de) unter dem Punkt „Bürgerservice“ > „Online-Dienste“ > „Wahlschein beantragen“ oder „Briefwahlunterlagen beantragen“ aufzurufen und auszufüllen. Wichtig ist hierbei die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Sie können auch formlos per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de oder per Fax unter der Nummer 07472/165-457 einen Wahlscheinantrag stellen. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Eine weitere Möglichkeit ist die schriftliche Antragstellung. Dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Es ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus möglich. Dies erfolgt im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar.

Die ausgefüllten Wahlbriefe werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter der Telefonnummer 07472/165-396.
19.03.2024 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert