Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen folgende Fristen:

Donnerstag, 23. September 2021
Der Online-Wahlscheinantrag steht noch bis zum Donnerstag, 23. September 2021, 12:00 Uhr zur Verfügung. Danach ist die Möglichkeit des Wahlscheinantrags über das Internet „geschlossen“.

Freitag, 24. September 2021
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude A, Zimmer 018, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Samstag, 25. September 2021
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 25. September 2021, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sonntag, 26. September 2021
- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
22.09.2021 - Wahlamt


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