Hinweise zur Briefwahl und zu fehlenden Wahlbenachrichtigungen

Aufgrund eines Bürgerbegehrens entscheiden die Rottenburger Bürger*innen darüber, ob der Beschluss zur städtischen Beteiligung am Schlachthof Gärtringen aufgehoben wird und der Schlachtbetrieb am Rottenburger Schlachthof fortgeführt werden soll.

Zum Bürgerentscheid am 22. Januar 2023 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder persönlich im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden.

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Wahlbenachrichtigung für den Bürgerentscheid erhielten alle Stimmberechtigten bis spätestens 1. Januar 2023. Wenn Sie bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden und welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen haben und trotzdem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen wollen, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@rottenburg.de einen Wahlscheinantrag stellen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Hinweise zu Fristen
Donnerstag, 19. Januar 2023
Bis Donnerstag, 19. Januar 2023, 12:00 Uhr bestand die Möglichkeit Briefwahlunterlagen über den Internet-Wahlscheinantrag online zu beantragen. Diese Frist ist abgelaufen.

Freitag, 20. Januar 2023
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 20. Januar 2023, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Marktplatz 18, Gebäude A, Zimmer 002, 72108 Rottenburg am Neckar (Zugang rollstuhlgerecht über die Gasse „Hinter dem Rathaus“), mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Samstag, 21. Januar 2023
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 21. Januar 2023, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Sonntag, 22. Januar 2023
- Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den in § 9 Abs. 2 KomWO angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheines noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden oder in den Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar einwerfen, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar unter den Telefonnummern 07472 165-396 und -502.

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar

Wahlamt
16.12.2022 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert