Hochwasserschutz Ortslage Ergenzingen sowie Erweiterung "Öchsner II"

Die Stadt hat in den letzten Jahren umfangreiche Aufwendungen für den Hochwasserschutz unternommen und die daraus resultierende Stellungnahme zum Thema Hochwasserschutz zusammengestellt

So wurde das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Göttelfinger Tal mit 64.000 m³ Nutzinhalt im Oberwasser von Ergenzingen am Seltenbach gebaut. Das HRB wurde zwischenzeitlich einer vertieften sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Das Abflussverhalten wurde an der wasserbaulichen Versuchsanstalt der Firma UFT in Bad Mergentheim simuliert und kann im Ergebnis für die Ortslage optimiert werden um für die Zukunft einen noch besseren Hochwasserschutz für die Ortslage zu gewährleisten.

Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten hat die Stadt die Leistungsfähigkeit der Ortslage Ergenzingen überprüfen lassen. Mit dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit der Verdolung ausreichend ist um die Bemessungswasserstände abzuführen.


Für die Erweiterung „Öchsner II“ wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Zur Rückhaltung und Abpufferung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers ist auf dem Baugrundstück eine Zisterne zur Rückhaltung herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Zisterne muss je 30 m² angeschlossener Dachfläche mindestens 1 m³ Rückhaltevolumen aufweisen; ihre Mindestgröße beträgt 5 m³. Die Zisterne ist mit einem Überlauf an den Regenwasserkanal anzuschließen.

In der Arbeitshilfe DIN 19700 der LUBW sind Festlegungen zum Hochwasserschutzgrad einzelner Flächennutzungen aufgeführt.
Für landwirtschaftliche Flächen ist kein Hochwasserschutz festgelegt. Eine vertiefte Planung ist hier als entbehrlich zu betrachten.

Berechnungen werden in erster Linie für den Schutz von bebauten Grundstücken und Menschenleben, die einen hohen Hochwasserschutzgrad besitzen, durchgeführt.

Die Flurstücke liegen im Überschwemmungsgebiet des Seltenbaches. Eine entsprechende Karte kann im Internet über die Homepage des LUBW unter dem Kartenwerk UDO kostenlos abgerufen werden.

18.08.2020 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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