Hundesteuer 2023

Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der örtlichen Hundesteuersatzung vom 5. Juli 2022, diese ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bitte beachten Sie, dass nach § 13 Übergangsbestimmung der Hundesteuersatzung die Haltung eines Kampfhundes bis spätestens 1. Februar 2023 schriftlich (gerne auch per Email an steuern@rottenburg.de) mit Angabe der Rasse mitgeteilt werden muss.

Kampfhunde sind nach § 1 und 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum folgende Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
16.01.2023 - Stadtkämmerei


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