Inhalt
Hundesteuer 2021
1. Allgemeines
Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der örtlichen Hundesteuersatzung.
2. Steuersatz
Die Jahressteuer beträgt 108,00 € für den ersten Hund und 216,00 € für jeden weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund. Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt. Die Zwingersteuer (Hundezucht) beträgt 216,00 €.
3. Anzeigepflicht und Frist
Auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird hingewiesen.
Danach hat ein Hundehalter innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn
Hundehalter*innen, die diesen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert dies nachzuholen. Für alle Bürger*innen, die ein Servicekonto bei Service-BW besitzen, kann die Anmeldung über den Online-Dienst unter www.rottenburg.de/Buergerservice/Online-Dienste erfolgen. Darüber hinaus gibt es das Anmeldeformular auch unter www.rottenburg.de unter der Rubrik Bürgerservice A-Z oder im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg am Neckar sowie in den Verwaltungsstellen der Ortschaften.
4. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Wer die Anzeigepflicht verletzt, handelt nach § 12 der Hundesteuersatzung ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
5. Hundesteuermarken
Zum Zeichen, dass die Hundehaltung angemeldet ist, wird nach § 11 der Hundesteuersatzung in jedem Kalenderjahr eine Hundesteuermarke ausgegeben, die zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt wird.
Diese Hundesteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sofern er sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundstücks aufhält.
6. Zuständigkeit - Kontakt
Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern
Telefon: 07472/165-262
Telefax: 07472/165-416
Dienstgebäude: Marktplatz 26 – KSK-Gebäude – Zimmer Nr. F108
E-Mail: steuern@rottenburg.de
Rottenburg am Neckar, 23.12.2020
gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister
Die Stadt Rottenburg am Neckar erhebt die Hundesteuer nach den Vorschriften der örtlichen Hundesteuersatzung.
2. Steuersatz
Die Jahressteuer beträgt 108,00 € für den ersten Hund und 216,00 € für jeden weiteren in einem Haushalt gehaltenen Hund. Bei Beginn bzw. Ende der Hundehaltung während des Jahres wird die Steuer mit dem entsprechenden Teilbetrag festgesetzt. Die Zwingersteuer (Hundezucht) beträgt 216,00 €.
3. Anzeigepflicht und Frist
Auf die Anzeigepflicht nach § 10 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird hingewiesen.
Danach hat ein Hundehalter innerhalb eines Monats anzuzeigen, wenn
- ein über 3 Monate alter Hund gehalten wird.
- die Hundehaltung im Stadtgebiet endet.
- die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung wegfallen.
Hundehalter*innen, die diesen Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert dies nachzuholen. Für alle Bürger*innen, die ein Servicekonto bei Service-BW besitzen, kann die Anmeldung über den Online-Dienst unter www.rottenburg.de/Buergerservice/Online-Dienste erfolgen. Darüber hinaus gibt es das Anmeldeformular auch unter www.rottenburg.de unter der Rubrik Bürgerservice A-Z oder im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg am Neckar sowie in den Verwaltungsstellen der Ortschaften.
4. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Wer die Anzeigepflicht verletzt, handelt nach § 12 der Hundesteuersatzung ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
5. Hundesteuermarken
Zum Zeichen, dass die Hundehaltung angemeldet ist, wird nach § 11 der Hundesteuersatzung in jedem Kalenderjahr eine Hundesteuermarke ausgegeben, die zusammen mit dem Steuerbescheid übersandt wird.
Diese Hundesteuermarke muss der Hund sichtbar tragen, sofern er sich außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundstücks aufhält.
6. Zuständigkeit - Kontakt
Stadtkämmerei, Rechnungswesen und Steuern
Telefon: 07472/165-262
Telefax: 07472/165-416
Dienstgebäude: Marktplatz 26 – KSK-Gebäude – Zimmer Nr. F108
E-Mail: steuern@rottenburg.de
Rottenburg am Neckar, 23.12.2020
gez. Stephan Neher
Oberbürgermeister
23.12.2020 - Stadtkämmerei