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Hundesteuer - Hund abmelden
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Stadtkämmerei
Rechnungswesen und Steuern
Steuern - E-Mail:
- steuern@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-
Durchwahl:
– 212 Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer – 262 Gewerbesteuer – 294 Grundsteuer Kernstadt – 399 Grundsteuer Stadtteile – 487 Grundsteuerreform - Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F, Eingang Burgsteige)
1. Stock, Zimmer F 108
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Rechnungswesen und Steuern
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Beschreibung
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Frist / Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde