Hundesteuer - Hund abmelden

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Online-Dienste

Beschreibung

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund online über den Link bei „Online Dienste“ abmelden. Persönlich vor Ort steht Ihnen ein QR-Code zum abscannen zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Frist / Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Sonstige Informationen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen