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Hundesteuer - Hund anmelden
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtkämmerei
Rechnungswesen und Steuern
Steuern - E-Mail:
- steuern@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-
Durchwahl:
– 212 Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer – 262 Gewerbesteuer – 212 Grundsteuer Kernstadt – 399 Grundsteuer Stadtteile – 487 Grundsteuer Allgemein – 479 Vergnügungssteuer - Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F, Eingang Burgsteige)
1. Stock, Zimmer F 108
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
- Gehört zu Amt:
- Stadtkämmerei
- Gehört zu Abteilung:
- Rechnungswesen und Steuern
- Öffnungszeiten:
- und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund online über den Link bei „Online Dienste“ anmelden. Persönlich vor Ort steht Ihnen ein QR-Code zum abscannen zur Verfügung.Erforderliche Unterlagen
Ein Kauf- oder Übernahmevertrag und einen Rassenachweis sind aufgrund der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde zwingend erforderlich.Frist / Dauer
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,- an dem die Hundehaltung im Stadtgebiet Rottenburg begonnen hat.
- der Hund drei Monate alt geworden ist.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 € und für Kampfhunde 720,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich derSteuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 288,00 € und für jeden zweiten und weiteren Kampfhund auf 1.440,00 €.
Hierbei bleiben nach § 6 der Satzung
über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)der Stadt Rottenburg am Neckar steuerfreie Hunde außer Betracht.
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zusätzliche Informationen und Dienste

Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM