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Hundesteuer - Hund anmelden
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtkämmerei
Rechnungswesen und Steuern
Steuern - E-Mail:
- steuern@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-
Durchwahl:
– 212 Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer – 262 Gewerbesteuer – 294 Grundsteuer Kernstadt – 399 Grundsteuer Stadtteile – 487 Grundsteuerreform - Adresse:
- Marktplatz 26 (Gebäude F, Eingang Burgsteige)
1. Stock, Zimmer F 108
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 3
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und nach Vereinbarung.
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Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Frist / Dauer
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit dem Sie einen Hund halten oder
- seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
Kosten
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 132,00 € und für Kampfhunde 660,00 €. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so erhöht sich derSteuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 264,00 € und für jeden zweiten und weiteren Kampfhund auf 1.320,00 €.
Hierbei bleiben nach § 6 der Satzung
über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)der Stadt Rottenburg am Neckar steuerfreie Hunde außer Betracht.
Sonstiges
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM