In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 05.07.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt als Satzung beschlossen und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes stützt die Entwicklung des Urbanen Gebiets zusätzlich, da entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen umgesetzt werden soll. Der Stadteingang in das Urbane Gebiet soll durch eine markante Neubebauung städtebaulich hervorgehoben werden und eine Adressbildung ermöglichen. Hierfür wird die derzeit geringe Höhe auf dem Baufeld MU 8 entsprechend auf das Niveau der Umgebungsbebauung angehoben.

Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
26.08.2022 - Stadtplanungsamt


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Aufgerollter Plan