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In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportgelände Hemmendorf"
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 29.11.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportgelände Hemmendorf" in Rottenburg am Neckar-Hemmendorf als Satzung beschlossen und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird Planungsrecht für den Neubau einer Einfeld-Halle in Hemmendorf geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
03.02.2023 - Stadtplanungsamt