In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wasenäcker-Erweiterung" in Rottenburg am Neckar - Seebronn

Auf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 22.10.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wasenäcker-Erweiterung" in Rottenburg am Neckar-Seebronn als Satzung beschlossen.

Mit der 1. Änderung soll nun die Ansiedlung von weiteren kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht werden. Zu diesem Zweck werden die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst. Die Erschließung wird erweitert, indem die Stichstraße sowie die Regenwasser-Ableitung nach Norden hin verlängert wird.

Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
24.01.2020 - Stadtplanungsamt


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