In-Kraft-Treten der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter dem Schloss" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 27.09.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter dem Schloss" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt als Satzung beschlossen und die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) geändert.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes soll eine verträgliche Nachverdichtung durch Aufstockung der Wohneinheiten je Wohngebäude in Teilen des Gebiets angestrebt werden. Zudem wird im Bereich der Rostocker Straße 5, 7 und 9 die Nutzungsschablone dahingehend geändert, dass künftig die Umsetzung eines Satteldachs mit einer DN von 18° - 25° als auch eines Flachdachs möglich ist.

Der räumliche Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
09.12.2022 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan