Inhalt
In-Kraft-Treten der Änderungen der Bebauungspläne "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 26.05.2020 die Bebauungspläne:
in Rottenburg am Neckar – Kernstadt als Satzung beschlossen.
Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die Änderungen der Bebauungspläne "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" gesteuert werden, um die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchtete Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
Die räumlichen Geltungsbereiche der geänderten Bebauungspläne ergeben sich aus folgendem Kartenausschnitt:
- "Siebenlinden II" – 6. Änderung
- "Siebenlinden Süd" – 1. Änderung
- "Hasslerstraße" – 4. Änderung
- "Ziegelhütte I" – 1. Änderung
- "Ziegelhütte II" – 2. Änderung
in Rottenburg am Neckar – Kernstadt als Satzung beschlossen.
Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die Änderungen der Bebauungspläne "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" gesteuert werden, um die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchtete Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
Die räumlichen Geltungsbereiche der geänderten Bebauungspläne ergeben sich aus folgendem Kartenausschnitt:
24.07.2020 - Stadtplanungsamt