In-Kraft-Treten der Vorkaufsrechtssatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den im Übersichtsplan abgegrenzten Geltungsbereich beschlossen.

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
30.08.2019 - Stadtplanungsamt


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