In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Auf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 24.09.2019 den Bebauungsplan "Dätzweg II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll durch die Entwicklung eines urbanen Gebiets neben der Unterbringung von Geschäften, Büros und Dienstleistungen, insbesondere die derzeit ungebrochene Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum zur Miete und auch zur Eigentumsbildung befriedigt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
31.10.2019 - Stadtplanungsamt


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