In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes "Hinter den Gärten" in Rottenburg am Neckar - Wurmlingen

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 16.11.2021 den Bebauungsplan "Hinter den Gärten" in Rottenburg am Neckar-Wurmlingen als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit ungebrochene Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken befriedigt werden und auch mittelfristig die Verfügbarkeit städtischer Wohnbauplätze gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
03.12.2021 - Stadtplanungsamt


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