In-Kraft-Treten des Bebauungsplans "Kreuzerfeldsporthalle" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 25.04.2023 den Bebauungsplan "Kreuzerfeldsporthalle" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 08.08.2023, Az.: RPT0210-2511-14/7 diesen Bebauungsplan genehmigt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zum Neubau der Kreuzerfeldsporthalle.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
27.10.2023 - Stadtplanungsamt


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