Inhalt
In-Kraft-Treten des Bebauungsplans "Schadenweiler" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 22.10.2024 den Bebauungsplan "Schadenweiler" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) erlassen.
Der Bebauungsplan "Schadenweiler" wird zum einen zur Bestandssicherung, zum anderen aber zur maßvollen Erweiterung und somit zur Standortsicherung der Hochschule für Forstwirtschaft aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
06.12.2024 - Stadtplanungsamt
Zusätzliche Informationen und Dienste
