Indexreihen

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Informationen zu Indexreihen

Definition
Eine Preis-Indexreihe ist eine Reihe von Zahlen („Indexzahlen“), die für Zeitpunkte in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) die Preisverhältnisse einer bestimmten Produktgruppe (Teilmarkt) im Verhältnis zu einem Basiszeitpunkt, multipliziert mit einer Basiszahl (in der Regel 100) darstellen. Mit Indexreihen wird die zeitliche Entwicklung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt abgebildet (§ 18 ImmoWertV).

Erläuterung
Immobilien-Preis-Indexreihen sollen zwei Zielen dienen:
  1. Der Wertermittlung: Als Koeffizienten, um Vergleichspreise und Richtwerte vom Kaufzeitpunkt oder Richtwertstichtag auf den Wertermittlungsstichtag umzurechnen. Sie stellen Umrechnungskoeffizienten im Sinne des § 193 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BauGB dar.
  2. Der Marktberichterstattung: Als Indikator für mittlere Preisentwicklungen, ggf. räumlich und sachlich stärker aggregiert.
Zur Ableitung von Vergleichspreisen sind die Kaufpreise im Vergleichswertverfahren auf wertbeeinflussende Abweichungen der Grundstücksmerkmale und Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse (§ 9 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV) gegenüber dem Wertermittlungsobjekt / dem Wertermittlungsstichtag zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Zur Anpassung der Kaufpreise sind geeignete Daten zu verwenden. Dabei werden
  • die abweichenden Grundstücksmerkmale (Lage- und Objekteinflüsse) durch Umrechnungskoeffizienten (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 ImmoWertV), und
  • die allgemeinen Änderungen der Wertverhältnisse (Zeiteinfluss) durch Indexreihen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV)
berücksichtigt.

Zur Wertermittlung sind nur solche Indexreihen geeignet, die einen in sich weitgehend homogenen Teilmarkt beschreiben. Indexreihen basieren auf Kaufpreisrelationen, die normiert sind.

Indexreihen sind geeignet, wenn sie für einen für das Wertermittlungsobjekt zutreffenden sachlichen und regionalen Teilmarkt ermittelt wurden.

Indexreihen ändern sich in der Regel jährlich. Bei der Anwendung der Indexreihe auf einen Zeitpunkt zwischen zwei Indexstichtagen kann, wie bei anderen Umrechnungskoeffizienten auch, linear interpoliert werden.

Bitte beachten Sie:

Die vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar abgeleiteten Indexreihen werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.


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