Infobroschüre zum Bürgerentscheid

Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Informationsbroschüre für den Bürgerentscheid zum kernstadtnahen Gewerbegebiet zusammen mit der Wahlbenachrichtigung in einem Umschlag verschickt wird. Das hat das Regierungspräsidium Tübingen jetzt bestätigt. Dort war zuvor eine entsprechende Anfrage, ob dieses Vorgehen der Stadtverwaltung zulässig ist, eingegangen. Das RP bezieht sich in seinem Schreiben auf § 21 Abs. 5 Gemeindeordnung, wonach die Gemeinde verpflichtet ist, den Bürger*innen die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information darzulegen. Der gleiche Umfang soll laut Gesetz den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens zur Verfügung stehen. Ziel der Vorschrift ist, den Wähler*innen zu ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von der Thematik machen zu können.

Die Übersendung der schriftlichen Information zusammen mit der amtlichen Benachrichtigung über die Abstimmung (Wahlbenachrichtigung) hält das RP für korrekt und sinnvoll im Hinblick auf die gesetzlich geforderte zeitliche Konkretisierung.

Die Infobroschüre enthält insgesamt 16 Seiten. Davon gestalten sieben Seiten die Verwaltung und der Gemeinderat und sieben Seiten das Aktionsbündnis Rottenburg/Kiebingen. Die innenliegenden mittleren zwei Seiten enthalten neutrale Informationen zu Terminen und zum Bürgerentscheid-Verfahren. Der Versand an alle Wahlberechtigten beginnt am 17. September 2018.
02.08.2018 - Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar


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