Information für neu Zugezogene zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Sind Sie in den letzten Wochen hierher zugezogen oder innerhalb der Stadt oder des Landkreises umgezogen? Ist Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung geworden?
Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zu den Kommunalwahlen bitte die Hinweise in nachfolgendem Dokument.
Weiterführende Information:
27.02.2019 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.