Informationen zu den öffentlichen Veranstaltungsräumen für Wendelsheim

Raumoptionen WendelsheimBild vergrößern
Raumoptionen Wendelsheim.

Zum Jahreswechsel 2016-2017 konnte die Ortschaft Wendelsheim Dank der hervorragenden Unterstützung aller Vereine und der gesamten Bürgschaft eine neue Mehrzweckhalle einweihen. Es wurden optimale neue Möglichkeiten für den Sportbetrieb sowie für private und öffentliche Veranstaltungen geschaffen. So kann nun auch das Heinrich-Bludau-Foyer in der Mehrzweckhalle separat vergeben werden. Alle Möglichkeiten seien hier in der gebotenen Kürze dargestellt. Auch stehen alle Formulare nun hier zum Download bereit, mit denen die öffentlichen Räume in Wendelsheim gebucht werden können. Aber Achtung: mit den neuen räumlichen Möglichkeiten soll vor allem der örtliche Bedarf abgedeckt werden. Die Halle und das Foyer können somit nur an öffentliche und private Veranstaltungen mit örtlichem Bezug vergeben werden. Der Bürgersaal beim Feuerwehrmagazin in der Arbachstraße 17 steht darüber hinaus im Prinzip nur bei öffentlichen Veranstaltungen und besonderen Anlässen zur Verfügung.

Die Kosten für den Bürger sind hier insgesamt zusammengestellt. Die reine Grundmiete liegt beim Heinrich-Bludau-Foyer (rund 60 Personen Fassungsvermögen) bei 110 €. Beim Bürgersaal (rund 80 Personen Fassungsvermögen) werden für die Grundmiete 120 € in Rechnung gestellt. Die Nebenkosten können der ebenfalls hier zur Verfügung gestellten Übersicht entnommen werden. Hier sind auch die Konditionen für die Hallenüberlassung im Detail dargestellt. Geschirr, geeignete Bestuhlung und Medientechnik ist für die Räumlichkeiten vorhanden, so stehen in der Halle 250 Gedecke, eine Bühne und eine moderne Verstärkeranlage zur Verfügung.

Weitergehende Fragen beantworten wir gerne.
Antrag auf Hallenüberlassung inklusive Foyer
Bestuhlungsbeispiele Mehrzweckhalle und Foyer Wendelsheim
Gesamtstädtische Regelungen für die Überlassung von Mehrzweckhallen
Überlassungsvertrag-Halle-Saal-Muster
Gebührenübersicht Halle Wendelsheim
Bürgersaal Arbachstraße 17 Antrag auf Überlassung mit Hausordnung
Antrag auf Ausschankerlaubnis
notwendig bei öffentlicher Bewirtung nach Gaststättenrecht
23.02.2021 - Verwaltungsstelle Wendelsheim


Zusätzliche Informationen und Dienste

Mehrzweckhalle