Informationen zum Glasfaserbau

"Rottenburg geht ans Licht" In den kommenden Jahren wird das Glasfasernetz in der Stadt Rottenburg samt aller Ortschaften nahezu flächendeckend ausgebaut

Wer schnelles Internet möchte, kann sich die Glasfaserleitung bis in das Gebäude bzw. in die Wohnung legen lassen.

In seiner Sitzung am 22. Februar 2022 hat der Gemeinderat im nicht-öffentlichen Teil seiner Sitzung entschieden, dabei mit den Telekommunikationsunternehmen Netcom BW und Deutsche Glasfaser zu kooperieren. Beide Anbieter hatten sich bereits in öffentlicher Sitzung im November vergangenen Jahres vorgestellt und beabsichtigen bei einen privatwirtschaftlichen Ausbau. Das heißt, die Unternehmen bauen die Infrastruktur auf eigene Kosten aus und bieten später Dienstleistungsverträge an, um das zu refinanzieren. In Rottenburg können sie dabei auf einen Glasfaserring (Backbone) aufbauen, an den die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren bereits alle Teilorte angeschlossen hat.

Zwei Telekommunikationsunternehmen mit konkreten Ausbauabsichten

Die Deutsche Glasfaser hat einen Ausbau in 11 Ortschaften, im südlichen Kernstadtbereich und im Bereich des Gewerbegebiets Siebenlinden angekündigt (ausgenommen sind Eckenweiler, Bieringen, Obernau, Bad Niedernau, Schwalldorf, Frommenhausen und die nördlich des Neckars gelegene Kernstadt). Bei einer Vorvermarktung möchte das Unternehmen eine Anschlussquote von idealerweise 40 Prozent, jedoch mindestens von 33 Prozent erreichen. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wird nur dann tatsächlich erfolgen, wenn ausreichend Nachfrage seitens der Bürger*innen und Gewerbetreibenden besteht.

Die Netcom BW plant sein eigenes Netz in 14 Ortschaften auszubauen (alle außer Wurmlingen, Kiebingen, Hailfingen und die Kernstadt). Weil das Unternehmen schon viele Kunden in Rottenburg hat, erfolgt kein vorgelagerter Vorvermarktungsprozess mit dem Ziel, eine festgelegte Quote für Vertragsabschlüsse zu erreichen.

Beide Anbieter haben ihr Interesse an einem Ausbau in Baisingen, Ergenzingen, Seebronn, Oberndorf, Wendelsheim, Weiler, Dettingen und Hemmendorf bekundet, weshalb dort eine Wettbewerbssituation gegeben ist. Es ist davon auszugehen, dass beide Unternehmen kurzfristig loslegen und mit der Vorvermarktung und verschiedenen Werbeaktionen in Erscheinung treten.

Kooperationsvereinbarungen als Basis

Die Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Rottenburg und beiden Telekommunikationsanbietern regeln und konkretisieren diverse im Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Punkte mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung des Ausbauprozesses und sollen zudem zu einem guten Austausch der Beteiligten untereinander beitragen.

Mit den beiden Verträgen wird jedoch nur eine Basis gelegt. Sie begründen keine Pflicht zum Ausbau. Denn unabhängig von einer solchen Vereinbarung können Telekommunikationsunternehmen nach gültiger Rechtslage ihre Ausbauabsichten selbständig verfolgen, definieren und umsetzen. Welcher Anbieter wann und wo an den Start geht, ist dessen eigene Entscheidung. Die Verwaltung ist zur Neutralität verpflichtet. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Wettbewerb, und nicht die öffentliche Hand, den Markt regeln soll. Nur wenn ein sogenanntes Marktversagen bei einem Markterkundungsverfahren festgestellt wird, darf die öffentliche Hand (Kommunen, Landkreise, Zweckverbände u. ä.) beim Ausbau der Glasfaserinfrastruktur überhaupt tätig werden.


Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen der Breitbandkoordinator der Stadt Rottenburg Herr Alexander Braun unter Tel. 07472 / 165-366 zur Verfügung.


09.03.2022 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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