Informationsbericht aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Eckenweiler vom 19.11.2014

Frau Ortsvorsteherin Hess begrüßte eingangs alle Anwesenden und eröffnete dann die Tagesordnung.


1.) Überreichung einer Spende durch den Förderverein Eckenweiler „Lebendiges Dorf“ e.V.

Frau Hess erklärte einleitend, dass der Förderverein dem Dorfhaus nochmals eine Spende zur Verfügung stelle, dann übergab sie das Wort an Frau Kathrin Welte, 1. Vorsitzende des Vereines.

Frau Welte übergab einen symbolischen Scheck in Höhe von € 7.000,00 an Frau Hess und erwähnte, dass der Betrag durch verschiedene Veranstaltungen und auch durch private Spenden zusammen gekommen sei.

Frau Hess bedankte sich herzlich für die überreichte Spende. Sie teilte mit, dass beim Dorfhaus mehr Eigenleistungen erbracht worden seien als von der Stadt vorgegeben. Deshalb dürfe man diesen Spendenbetrag nunmehr eigenverantwortlich für besondere Dinge ausgeben. Als Beispiel führte sie u. A. die Beschriftungen am Dorfhaus und weiteres Zubehör für die Küche an.


2.) Bebauungsplan „Westlich der Eyacher Straße“
- Aufstellungsbeschluss


Zu diesem Thema begrüßte Frau Hess besonders Herrn Bode vom Stadtplanungsamt Rottenburg.

Frau Hess, OR Essigke und GR Däuble erklärten sich in diesem Punkt für befangen und nahmen im Zuhörerbereich Platz.

Den Vorsitz übernahm stellvertretend Frau ORin Kalbacher.

Frau Kalbacher gab das Wort an Herrn Bode, der nach einem kurzen Rückblick auf den bisherigen Ablauf anhand einer Präsentation eingehend den Planungsbereich erläuterte.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Westlich der Eyacher Straße“ wurde etwas erweitert und der Gesamtbereich überplant. Dieser Bereich werde als Dorfgebiet ausgewiesen.
Das Gebiet „Hägle II“ sei im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche enthalten.
Um den Bestand der Streuobstwiesen zu wahren sei die Bebauung dieses Gebietes derzeit keine Option für die Stadt.

Mit dem Obstbaubetrieb Däuble habe es ein offenes Gespräch mit Einbeziehung des Landratsamtes gegeben. Auch wegen der entstehenden Emissionen seien Bedenken von diesem geäußert worden.

Eine Anfrage wegen konkreter Ideen zu einer Abgrenzung zu diesem Betrieb verneinte Herr Bode. Dies komme erst im Rahmen der Bebauungsplanung konkret zum Tragen. Die Hinweise des Landratsamtes werden in jedem Fall berücksichtigt. Lt. dem Landratsamt sei Gewerbe wie auch landwirtschaftliche Betriebe in einem Dorfgebiet erlaubt. Ein Dorfgebiet habe z.B. bezüglich der Lärmwerte (Zeit und Lautstärke) andere Richtlinien als ein reines Wohngebiet. Eckenweiler sei charakteristisch für ein Misch-/ Dorfgebiet. Dies bedeute grundsätzlich eine Schutzwürdigkeit von vorhandenen Betrieben. Herr Bode zeigte auf dem Plan die Veränderung gegenüber der Planung von 2013 auf. Das Gebiet wurde um den gesamten südlichen Bereich bis zur Weitinger Straße erweitert. Somit liege der Betrieb der Familie Däuble innerhalb des Dorfgebiets.
Nach dem städtebaulichen Konzept sei an der Ecke Rohrdorfer Weg, Böblinger Straße und Eyacher Straße ein kleiner Kreisverkehr vorgesehen.
Ebenso wurden die Straßenführung und der geplante Gehwege eingehend erläutert.

Ein OR-Mitglied gab zu bedenken, dass die neue Stichstraße zwischen den 6 Baugrundstücken relativ eng sei und dies bei größeren Fahrzeugen, vor allem beim Wenden, Probleme bereiten könne.
Herr Bode entgegnete, dass die Straße eine übliche Breite habe und man könne ggf. ein Parkverbot einrichten, das müsse noch geprüft werden.

Eine weitere Anfrage nach Stellplätzen beantwortete Herr Bode dahingehend, dass dies in der Landesbauordnung festgelegt sei und für jedes Gebäude nur 1 Stellplatz verlangt werde, obwohl dies in der Regel nicht ausreiche. Ggf. könne man auch hier im Bebauungsplan gewisse andere Regelungen treffen.

Herr Bode führte weiterhin aus, dass der vordere Teil an der Eyacher Straße jetzt schon bebaubar wäre, auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans. Anschließend berichtete er über die wesentlichen Punkte bezüglich der Kosten der Erschließung der Straßen und des Minikreisverkehrs. Die Umlage der Erschließungsbeiträge werde nach der Satzung festgelegt. Die Kosten für den Kreisverkehr seien noch nicht ermittelt, ebenso sei die Bedeutung der Straßen (historisch) noch zu klären.

Zum zeitlichen Ablauf erklärte Herr Bode, dass der Bebauungsplan bis im Frühjahr fertig sein könnte und dann mit der Umsetzung begonnen werden könne. Grundvoraussetzung dafür sei, dass sich alle Flächen im Eigentum der Stadt befänden, das sei derzeit noch nicht der Fall.
Auch auf die artenschutzrechtliche Prüfung ging Herr Bode noch kurz ein.

Die weitere Vorgehensweise sei momentan so, dass der Aufstellungsbeschluss am 02.12.2014 in den Gemeinderat komme. Bei Zustimmung erfolge die Erstellung des Bebauungsplans, dann der Auslegungsbeschluss. Im Rahmen des Auslegungsbeschlusses haben dann alle Bürger das Recht, zu dem Bebauungsplan Stellung zu nehmen.
Frau Kalbacher bedankte sich abschließend bei Herrn Bode für seine Ausführungen.
Dann verlas sie den Beschlussantrag gemäß der Vorlage und bat um Abstimmung:

Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat,

1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Westlich der Eyacher Straße “ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung in der Fassung vom 28.10.2014 umgrenzten Bereich zu beschließen. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt,
2. dem städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs zuzustimmen.

Der Ortschaftsrat fasste einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss für beide Punkte.


3.) Haushaltsplanentwurf 2015
- Anhörung des Ortschaftsrates

Frau Hess zeigte anhand der Vorlagen der Stadtkämmerei den Haushaltsplanentwurf auf. Sie führte aus, dass die finanzielle Lage der Stadt Rottenburg derzeit gut sei, aber auch noch einige große Projekte zu verwirklichen seien.
Die HH-Planung basiere immer auf Gewerbesteuer-Schätzungen, die inzwischen auch nach unten korrigiert wurden.

Ein wesentlicher Ausgabenbereich mit Risiken sei die Neuausrichtung des Bildungswesens (Schulen und Kindergärten), da dies kostenträchtig sei und die Kosten selbst nicht vorhersehbar seien.

Sie führte einige der größeren Projekte im Vermögenshaushalt auf, ebenso Grundstücksverkäufe und –ankaufsrechte. Weiterhin gab sie einen kurzen Ausblick auf die Folgejahre.
Anschließend leitete sie auf die Haushaltsanmeldungen von Eckenweiler über und erklärte, man habe die Gelegenheit, zu den gestellten Anträgen Stellung zu nehmen und auch weitere Anträge zu stellen.
Frau Hess zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden und erläuterte kurz die Veränderungen:

Verwaltungshaushalt
Der Einnahmebetrag bei Vermietung (Dorfhaus) und Verpachtung wurde etwas höher angesetzt. Neu sei ein kleines Deputat für den Hausmeister. Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehrabteilung entfalle wegen zentraler Beschaffung ab 2015. Die Mehrausgaben für die Krippengruppe im Kindergarten seien akzeptiert worden.

Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass sich eine Erweiterung der Betreuungszeiten im KiGa hier auch auswirken würden.

Frau Hess entgegnete, dass dies vom Kulturamt eingebracht werde.


Vermögenshaushalt
Hier sei eine Einnahme für den Verkauf des alten Rathauses vorgesehen.
Ebenso Ausgaben für das Baugebiet „ Westlich der Eyacher Straße“ und den
Rohrdorfer Weg, sowie der städtische Anteil der Erschließung.

Desweiteren enthalten sei die beantragte Umfeldbeleuchtung für die Feuerwehrabteilung und ein Notebook für den Kindergarten.

Für den Spielplatz im Baugebiet „Langer Knecht“ sei ein Ansatz von € 5.000,00 für den Austausch von neuen Spielgeräten vermerkt. Beantragt wurde eine Sanierung.
Frau Hess bemerkt hierzu, dass man diesen Betrag lediglich als Anschubfinanzierung sehen könne. Im Ortschaftsrat solle zunächst beraten werden, wie der neue Spielplatz gestaltet werden kann und ob ggf. mit Eigenleistung und Bürgergeld diese Sanierung vorangebracht werden könne.

Die beantragten Stelen für den Friedhof seien ebenfalls eingestellt.
Jedoch möchte Frau Hess nochmals mit dem Ortschaftsrat über die Friedhofsplanung beraten um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Inzwischen gebe es eine neue Friedhofsverordnung mit neuen Grabformen.

Frau Hess stellte abschließend fest, dass allen gestellten Anträgen zumindest teilweise statt gegeben wurde. Sie sehe im Moment keine Notwendigkeit, weitere Anträge zu stellen und schlug dem Gremium vor, diesem Haushaltsplanentwurf zuzustimmen.

Der Ortschaftsrat teilte die Auffassung und beschloss einstimmig, keine weiteren Anträge zu stellen.


3.) Verschiedenes

a.) Grünkataster

Frau Hess erläuterte die Ausgangssituation für die Erstellung eines Grünkatasters.
Nach einer Bedarfserhebung über innerörtliche Flächen sei jetzt ein Kataster mit 3 Kategorien erstellt worden:

1.) Repräsentativ – hohe Nutzung
2.) Alltagsgrün
3.) Grunderhaltung ohne besonderen Nutzwert

Alle Ortsteile hätten einen Vorentwurf erhalten als Vorschlag für die Priorisierung.
Private Pflegebereiche sollten möglichst beibehalten werden.
Frau Hess erklärte die Kategorien näher und zeigte die wichtigsten Bereiche auf dem Plan auf. Friedhöfe und Sportplätze, sowie repräsentative Bereiche wie z. B. das Rathaus werden priorisiert (Kat. 1). Dabei schlug sie vor, das Dorfhaus als Repräsentativobjekt der Kategorie 1 zuzuordnen anstatt der Dorfmitte um die Kirche.

In der nachfolgenden Diskussion kam das Gremium überein, dass das gesamte Dorfhaus als ein gesamtes Areal gesehen werden müsse und daher komplett der Kategorie 1 zugeschlagen werden solle, inklusive Spiel- und Bolzplatz. Ebenso solle die Dorfmitte in Kategorie 1 bleiben. Das alte Rathaus hingegen kann komplett entfallen. Sie wird diesen Änderungswunsch so H. Beer mitteilen.

b.) Kindergartenbedarfsplanung

Frau Hess teilte den heutigen Stand der Dinge mit. Im örtlichen Kindergarten habe es eine Umfrage wegen den Öffnungszeiten gegeben. Momentan habe man das Modell mit den verlängerten Öffnungszeiten, das bedeute maximal 6 Std. Betreuungszeit täglich.
Bereits vor dem Umbau des Kindergartens gab es Anfragen von Eltern, bezüglich längerer Öffnungszeiten. Deshalb seien nun alle derzeitigen und auch zukünftigen Eltern von der Kindergartenleitung angeschrieben worden. Es wurde eine Betreuungszeit von 7 Stunden als Alternative abgefragt. Der Rücklauf war relativ hoch und eine erhebliche Anzahl der Befragten hat sich für eine längere Betreuungszeit ausgesprochen. Allerdings muss ein neues Betreuungsmodell von allen Eltern mitgetragen werden, da die Betreuungszeiten nicht variabel wählbar sind sondern der Kindergarten dann einheitlich ein Modell hat.
Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten die Betreuungszeiten zu erhöhen. Diese werden derzeit mit dem Kulturamt diskutiert und dann mit den Eltern besprochen um dann abschließend eine gute Lösung für Eckenweiler zu finden, die allen Eltern gerecht wird.

5.)Anfragen der Ortschaftsrätin und Ortschaftsräte

Frau Hess bat um Wortmeldungen.

Ein Ortschaftsratsmitglied erkundigte sich nach dem Sachstand der noch zu installierenden Parkplätze durch die Evang. Kirchengemeinde hinter dem Feuerwehrgerätehaus. Dies sei Gegenstand der Baugenehmigung für das Gemeindehaus gewesen.

Frau Hess führte aus, dass lediglich 6 Parkplätze noch erstellt werden müssen.
Der Stand der Verhandlungen sei so, dass man derzeit prüfe, ob nicht ein Projekt mit gemeinsamer Nutzung geschaffen werden könne, da die Verwaltung für das Dorfhaus ebenfalls noch weitere Parkplätze zur Verfügung stellen müsse.
Hierüber entscheide jedoch das Baurechtsamt.

Weiterhin wurde aus der Mitte des Gremiums darauf hingewiesen, dass das Eckenweiler Feuerwehrhaus in Googlemap als Feuerwehrhaus Baisingen deklariert sei.

Frau Hess bestätigte, dass dies geändert werden müsse und man sich entsprechend erkundige.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.
02.12.2014 - Verwaltungsstelle Eckenweiler, Verwaltungsstelle Eckenweiler


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