Informationsbericht aus der Ortschaftsratssitzung in Eckenweiler am 19.02.2020


Frau Ortsvorsteherin Carmen Hess begrüßte alle Anwesenden, darunter auch mehrere Zuhörer*innen und eröffnete danach die Tagesordung.

1.) Blutspender-Ehrung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Frau Hess ganz besonders Herrn Strausberger vom DRK-Ortsverein Ergenzingen und Herrn Dieter Fischer und bat beide zu sich.

Herr Dieter Fischer wurde für 50-maliges freiwilliges und unentgeltliches Blutspenden mit der goldenen Ehrennadel geehrt. Frau Hess lobte diese beachtliche Leistung, verlas die Urkunde und übergab diese nebst der Ehrennadel und einem Präsent an Herrn Fischer.
Herr Strausberger schloss sich diesen Ausführungen an und bedankte sich bei Herrn Fischer im Namen des DRK-Ortsvereines und übergab ein Präsent.

2.) Bürgerfragestunde

Hier lagen keine Anfragen vor.

3.) Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung

- Sachstand Baugebiet „Hägle II“

Frau Hess legte einführend dar, dass die Vorstellung der Planungsentwürfe nur eine Information darstelle. Das weitere konkrete Vorgehen müsse noch festgelegt werden.

Das Thema „neues Baugebiet“ werde schon sehr lange im Ortschaftsrat behandelt.
Bei beiden infrage kommenden Gebieten, der „Holzstraße“ und dem „Hägle II“ bestehe das Problem, dass es Grundstückseigentümer gab und gibt, die nicht verkaufsbereit waren bzw. sind.

Anhand einer Präsentation stellte Frau Hess zuerst den Ort als Luftbild vor, bei der die entsprechende Fläche im „Hägle II“ entsprechend gekennzeichnet war. Im Flächennutzungsplan sei diese bereits enthalten, daher sei das Gebiet relativ schnell erschließbar.
Anschließend erklärte sie das weitere Prozedere (Aufkauf der Flächen durch die Stadt, Erstellen des Bebauungsplanes, Verkaufsverfahren). Grundstückseigentümer haben die Option, sich ein Baugrundstück reservieren zu lassen. Ungeachtet dessen bestehe Bauzwang innerhalb einer bestimmten Frist für alle Bauwilligen, damit keine Baulücken entstehen.

Das notwendige Gutachten zum Artenschutz sei bereits beauftragt. Ebenso müsse die Baugrunduntersuchung durchgeführt werden, bevor der Bebauungsplan aufgestellt werden könne.

Der schon länger existierende städtebauliche Entwurf wurde aufgezeigt und von Frau Hess kurz erläutert. Ca. 14 Einfamilienhäuser seien auf dieser Fläche möglich. Eventuell sei diese ursprüngliche Größe der Bauplätze wegen der Flächenversiegelung jedoch nicht mehr vertretbar. Es wäre ggf. sinnvoll, dass auch Doppelhäuser oder mehrgeschossige Häuser geplant werden. Grundsätzlich hätte dieser städtebauliche Plan jedoch seine sinnvolle Fortsetzung zum "Hägle I".
Trotz vieler Gespräche mit den Grundstückseigentümern sei nach wie vor ein Eigentümer nicht zum Verkauf bereit. Deshalb habe das Stadtplanungsamt einen weiteren Entwurf ausgearbeitet, bei dem dieses Grundstück nicht berücksichtigt werde. Frau Hess zeigte diese Variante auf, bei der ebenfalls 14 Baugrundstücke vorgesehen sind und erläuterte die Einteilung. Gegebenenfalls sei auch hier auf einer Fläche ein Mehrfamilienhaus, eventuell barrierefrei, möglich. Dieser Bedarf ist nach wie vor im Ort hoch, auch für jüngere Einwohner*innen.
Diese Planungsvariante sei vom Ortschaftsrat positiv aufgenommen worden und soll auf jeden Fall so weiter verfolgt werden.

Als nächsten Schritt sollte die Stadt jetzt die Grundstücke aufkaufen und auch mit dem nicht verkaufsbereiten Grundstückseigentümer nochmals ein Gespräch führen.

- Regelungen der Stadt Rottenburg am Neckar bezüglich eines Schuppengebietes

Frau Hess erklärte einleitend, dass auch diese Thematik schon seit Längerem diskutiert werde. Die Stadt habe hierzu Rahmenbedingungen aufgestellt, die nachfolgend vorgestellt wurden.

Frau Hess wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Schuppen nicht zum Unterstellen von Wohnmobilen und dergleichen vorgesehen bzw. erlaubt seien, sondern nur für landwirtschaftliche Maschinen und Gerätschaften.
Sie führte aus, es gebe 2 Arten von Schuppentypen, die vorgegeben seien und erläuterte die Gestaltungsvorschriften (keine Fenster oder Solaranlagen).
Als Erschließung falle nur der Wegebau an. Deshalb seien diese Kosten relativ gering. Ebenso müsse wegen dem Eingriff in die Natur ein Ausgleich geschaffen werden.
Die Schuppenplätze werden über 30 Jahre von der Stadt gemietet, mit einem jährlichen Pachtzins. Die Schuppen müssen von dem jeweiligen Pächter auf eigene Kosten gebaut werden. Nach diesem Zeitraum fallen die Schuppen nach den derzeit gültigen Regelungen, ebenso wie das gepachtete Grundstück, an die Stadt zurück.

Falls Interesse bestehe, müsste eine entsprechende Fläche gesucht werden. Dies müsse mit der Stadt abgeklärt werden. Frau Hess erklärte die weitere Vorgehensweise und gab zu bedenken, dass die Stadt nur aktiv werde, wenn sich genügend verbindliche Interessenten melden. Mindestens 60 Prozent der vorgesehenen Flächen müssten verpachtet sein.

In den nächsten Wochen soll nun geklärt werden, ob im Hinblick auf diese Rahmenbedingungen der Stadt Bedarf seitens der Bevölkerung bestehe. Interessierte können sich gerne auf der Ortsverwaltung melden.


4.) Verschiedenes

Frau Hess informierte über folgende Themen:

a) Sachstand alter Friedhof

Der Zugang zum ‚alten‘ Friedhof in der Weitinger Straße musste spontan verschlossen werden, da die Technischen Betriebe gemeldet hatten, dass etliche Grabsteine nicht mehr standsicher seien und somit Unfallgefahr bestehe.

Im Rahmen seiner Klausurtagung habe der Ortschaftsrat unabhängig davon schon besprochen, ob an dieser Ecke (Weitinger-/Eyacher Straße) evtl. für Entspannung der Verkehrssituation gesorgt werden könnte. Zum Thema „Sicherer Schulweg“ solle diese Möglichkeit geprüft werden.
Frau Hess teilte rückblickend mit, dass der alte Friedhof im Jahre 1993 vom damaligen Ortschaftsrat als zu erhaltende Kultur- und Gedenkstätte deklariert und bei der Stadt als solche durchgesetzt worden sei.
Eine aktuelle Anfrage bei der Stadt wegen der jetzt anfallenden Instandsetzungskosten habe ergeben, dass diese von unserem Budget getragen werden müssten.
Bereits im Jahr 2007 habe die Stadt nochmals bekräftigt, dass sie aus Kostengründen diese Gedenkstätte nicht gut heiße und auch dort wurde betont, dass die Pflege und die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen vom Ort zu tragen seien.

Deshalb sollte überlegt werden, ob evtl. die Mauer und die Grabsteine entfernt werden, um eine offene Fläche mit Sitzgelegenheiten zu schaffen.
Frau Hess habe sich diesbezüglich mit Herrn EBM Weigel in Verbindung gesetzt und werde die Möglichkeiten mit dem Ortschaftsrat besprechen.

b) Anfrage Selbstversorgung durch Windrad

Frau Hess wurde von einem Bürger angesprochen, ob nicht die Möglichkeit der Selbstversorgung mit Strom durch ein Windrad auf Eckenweiler Gemarkung möglich wäre, im Sinne der Nachhaltigkeit, auch für unseren Ort.
Sie habe sich dazu mit der Genossenschaft für erneuerbare Energien in Rottenburg in Verbindung gesetzt und die Rückmeldung erhalten, dass von Seiten derer prinzipiell Interesse bestehe.
Da solche Projekte nicht unumstritten seien, sollen ihres Erachtens auch die Bürger*innen zeitnah in die Diskussion mit einbezogen werden.

Nach einer kurzen Diskussion kam das Gremium überein, eine Informationsveranstaltung mit der eER abzuhalten und die Bevölkerung dazu einzuladen. Dabei sollen alle Meinungen angehört werden.

Es wurde weiterhin vorgeschlagen, auch Dächer für Fotovoltaik-Anlagen zu gewinnen, als zusätzliche oder alternative Möglichkeit.


c) Landschaftsputzete am 21. März 2020

Frau Hess wies nochmals darauf hin, dass am 21. März 2020 –zeitgleich mit Ergenzingen- eine Landschaftsputzete vorgesehen sei. Ausweichtermin bei schlechtem Wetter sei der 28. März 2020.


5.) Anfragen der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte

Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde erklärt, dass seit einigen Wochen dienstags von 12.15 Uhr bis 12.35 Uhr am Dorfhaus ein Obst- und Gemüsewagen stehe. Leider zeichne sich derzeit ab, dass dieser nach anfangs reger Nutzung momentan kaum noch frequentiert werde. Es wäre wünschenswert, dass diese Einkaufsmöglichkeit wieder mehr genutzt werde, damit der Verkaufswagen auch weiterhin in unseren Ort komme. Ggf. könnte auch ein anderer Standort geprüft werden.

Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten kam der Ortschaftsrat zu dem Entschluss, bei diesem Händler anzufragen, ob er nicht Dienstagmorgen zur selben Zeit wie der Bäcker nach Eckenweiler kommen könnte.









27.02.2020 - Verwaltungsstelle Eckenweiler


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