Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossen

Alle Grundflächen (Feld- und Waldgrundstücke) einer Gemeinde/Stadt, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk (Eigenjagdbezirke sind Grundstücksflächen eines Eigentümers, die im Zusammenhang mindestens 75 ha umfassen) gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Eigentümer (Jagdgenossen) von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden die Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z. B. Wohngebäude, Hofräume, Hausgärten etc.), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Bisher wurde die Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar auf Beschluss der Versammlung der Jagdgenossen vom 13.01.2016 und des Gemeinderats vom 26.01.2016, vom Gemeinderat verwaltet.

In § 6 Absatz 1 der „Satzung für die Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar“ ist festgelegt, dass mindestens einmal in sechs Jahren eine Versammlung der Jagd-genossen abzuhalten ist. Zusätzlich erfordern Änderungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) eine Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung und insbesondere hat die Jagdgenossenschaft zu beschließen, ob sie sich selbst verwalten will oder die Verwaltung weiterhin auf den Gemeinderat überträgt.

Die Versammlung ist vom Jagdvorstand einzuberufen. Daher hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Eigenschaft als Jagdvorstand am 19.10.2021 beschlossen, zu einer Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar einzuladen. Diese findet am

Mittwoch, 18.05.2022, um 19.00 Uhr (Einlass 18.00 Uhr),
in der Mehrzweckhalle in Wendelsheim statt.

Hierzu werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar eingeladen. Für die nichtöffentliche Versammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

TOP 1 Feststellung der form- und fristgerecht ergangenen Einladung
TOP 2 Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen vertretenen Grundflächen
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung der neuen Satzung der Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar mit Übertragung deren Verwaltung auf den Gemeinderat
Top 4 Anpassung einzelner Jagdbögen (Kenntnisnahme)
TOP 5 Verpachtung von Jagdbögen der „Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar“ an Pächterinnen und Pächter zum 01.04.2022 (Kenntnisnahme)
TOP 6 Kassenbericht
TOP 7 Verschiedenes

Leiter der Versammlung ist Herr Bürgermeister Dr. Hendrik Bednarz.

Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Die Grundstückseigentümer (Jagdgenossen), die an der Versammlung teilnehmen werden, werden gebeten, sich für die Veranstaltung bei Herrn Armin Kittel, Liegenschaftsverwaltung, Marktplatz 26, 72108 Rottenburg am Neckar, Tel.-Nr. 07472-165-216, Fax-Nr. 07472-165-526, E-Mail: armin.kittel@rottenburg.de, anzumelden, damit die Versammlung entsprechend vorbereitet werden kann.

Die Teilnehmer an der Versammlung haben Nachweise ihrer Stimmberechtigung mitzubringen (Personalausweis, Vollmachten). Dies gilt auch für die Vertretung in-nerhalb von Grundstücksgemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften). Bei Unklarheiten ist darüber hinaus ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (z. B. unbeglaubigter Grundbuchauszug) mitzubringen.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben. Jedes Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. In der Vollmacht müssen mindestens Angaben enthalten sein über: Name, Vorname und Anschrift des zu vertretenen Jagdgenossen mit Angabe der in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummern) sowie Name und Anschrift des Vertreters.

Für weitere Informationen sowie die Anmeldung zur Versammlung der Jagdgenossen steht Ihnen Herr Armin Kittel, Liegenschaftsverwaltung, Tel.-Nr. 07472-165-216, Fax-Nr. 07472-165-526, E-Mail: armin.kittel@rottenburg.de, gerne zur Verfügung. Bei ihm kann während der üblichen Öffnungszeiten auch die Stimmberechtigung anhand des Jagdkatasters geprüft werden. Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar können dort auch den Satzungsentwurf während der üblichen Öffnungszeiten einsehen.

Rottenburg am Neckar, 22.04.2022 Für den Jagdvorstand:
gez.
Dr. Hendrik Bednarz
Bürgermeister
22.04.2022


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wildschweine im Wald