Jagdverpachtung

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Beschreibung

Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rottenburg ist von der "Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar" auf die Stadt übertragen. Die einzelnen Jagdbögen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes sind bis zum 31.03.2028 verpachtet.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wildschweine im Wald

Dienstleistungen