Jagdverpachtung

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Beschreibung

Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rottenburg ist von der "Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar" auf die Stadt übertragen. Die einzelnen Jagdbögen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes wurden zuletzt im Jahre 2016 auf die Dauer von 6 Jahren bis zum Jahr 2022 verpachtet.


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wildschweine im Wald

Dienstleistungen

Serviceportal Baden- Württemberg

Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.

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Bankverbindungen

Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:

Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH

Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM