Jagdverpachtung

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Beschreibung

Alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Rottenburg ist von der "Jagdgenossenschaft Rottenburg am Neckar" auf die Stadt übertragen. Die einzelnen Jagdbögen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes wurden zuletzt im Jahre 2016 auf die Dauer von 6 Jahren bis zum Jahr 2022 verpachtet.


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Wildschweine im Wald

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