Jetzt neu: "KreisBonusCard-extra"

Ab sofort gibt es in Rottenburg die sogenannte "KreisBonusCard-extra". Der Sozialausschuss des Gemeinderats der Stadt Rottenburg am Neckar hatte die Einführung im Februar beschlossen.

Diese Karte können nun auch Familien mit geringem Einkommen erhalten. Bislang war Voraussetzung für die KreisBonusCard der Bezug einer Sozialleistung. Somit waren Familien, die mit ihrem Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze für eine Sozialleistung liegen, der Zugang zu Vergünstigungen verwehrt. Bei der "KreisBonusCard-extra" darf das Einkommen max. 20 % der Einkommensgrenze für Sozialleistungen überschreiten. Für die Antragstellung und Ausstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle erforderlich.

Ab sofort kann die KreisBonusCard-extra bei folgenden Beratungsstellen beantragt werden:

In Rottenburg:
  • Jugend- und Familienberatungszentrum des Landkreises Tübingen, Außenstelle Rottenburg
  • Katholische Erwachsenenbildung Landkreis Tübingen e. V.
  • MOKKA e. V.

In Tübingen:
  • Diakonisches Werk
  • Kinderschutzbund OV Tübingen e. V.
  • Pro Familia
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Durch die Einführung der „KreisBonusCard-extra“ soll die Teilhabe an Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden. Alle Freiwilligkeitsleistungen aus der Broschüre zur KreisBonusCard können damit in Anspruch genommen werden. Ausnahme sind die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes, denn diese sind wiederum gebunden an den Bezug einer Sozialleistungen.

Auskünfte hierzu erteilt die Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Bürgerbüro für Soziales, Tel. 07472/165-424 oder E-Mail: soziales@rottenburg.de.
17.05.2018 - Ordnungsamt


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