Kaufpreissammlung

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Beschreibung

Informationen zur Kaufpreissammlung (allgemein)
Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar führt eine Kaufpreissammlung auf der Grundlage von § 193 Abs. 5 BauGB. Hierzu übersenden die Notare dem gemeinsamen Gutachterausschuss von jedem Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder im Wege des Tausches zu übertragen, oder ein Erbbaurecht zu begründen, eine Abschrift. Im Anschluss daran erhebt der gemeinsame Gutachterausschuss den für die Preisbildung maßgeblichen Grundstückszustand durch einen Fragebogen, der den vertragsbeteiligten Personen zugesandt wird.

Die Vertragsdaten und die Ergebnisse der Vertragsauswertungen werden anonym in einer Datenbank gespeichert. Die Kaufpreissammlung besteht aus der Kaufpreiskarte (graphischer Nachweis) und der Kaufpreisdatei (beschreibender Nachweis). Die Kaufpreissammlung steht nur den Mitgliedern des gemeinsamen Gutachterausschusses und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zur Verfügung, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Auszüge aus der Kaufpreissammlung
Auf schriftlichen Antrag sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, soweit
  1. der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht,
  2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen und
  3. eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Daten ist regelmäßig auszugehen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird. Die im Rahmen von Auskünften übermittelten Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind.

Anträge auf Auszüge aus der Kaufpreissammlung
Auszüge aus der Kaufpreissammlung können von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in zwei unterschiedlichen Varianten erstellt werden:
  • Variante 1: in tabellarischer Form mit Kartenauszug oder
  • Variante 2: in tabellarischer Form ohne Kartenauszug.

Bitte teilen Sie uns mit, welche Auskunftsform Sie wünschen.

Ferner benötigen wir die Eckdaten des Objektes, zu dem Sie Auszüge aus der Kaufpreissammlung beantragen und den Verwendungszweck.

Beispiel zu Eckdaten bei Auskünften von Eigentumswohnungen:
  • Lage des Objektes (Straße, Hausnummer, Stadtteil)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Gebäudeart (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, 2-Familienhaus, 3-4 Familienhaus, 5-10 Familienhaus, 11-n Familienhaus)
  • Stockwerk der Wohnung
  • Balkon
  • Terrasse
  • Aufzug


Beispiel zu Eckdaten bei Auskünften von landwirtschaftlichen Flurstücken:
  • Lage des Objektes (Flurstücksnummer, Gewann, Gemarkung)
  • Nutzungsart (Acker, Grünland, Freizeitnutzung,…)
  • Acker-/Grünlandzahl

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden alle Auszüge anonymisiert!

Auszüge aus der Kaufpreissammlung sind nach § 4 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rottenburg am Neckar vom 23.03.2021, in Verbindung mit Ziff. 61.8 und 61.10 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung kostenpflichtig.
Daher benötigen wir eine vollständige Rechnungsanschrift, die Auskunft wird schriftlich erteilt.

Ihren Antrag richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar

Hinweis für Sachverständige
Die Parameter, mit denen die Kaufpreissammlung des gemeinsamen Gutachterausschusses aktuell geführt wird, teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit.


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