Kein Halteverbot in der Bergstraße

In Zusammenarbeit mit der Polizei wurde die Stellungnahme abgegeben, dass in diesem Bereich kein Halteverbot notwendig bzw. erforderlich ist.

Das identische Anliegen kam bereits im Februar diesen Jahres auf. Schon damals wurde in Zusammenarbeit mit der Polizei eine Stellungnahme abgegeben, dass in diesem Bereich kein Haltverbot notwendig bzw. erforderlich ist.

Es wurde damals angebracht, dass in diesem Bereich die Sicht aufgrund der parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt ist und die Ausfahrt aus der Edelmannstraße durch parkende Fahrzeuge erschwert wäre. Hier wurde nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizei und dem Ordnungsamt festgestellt, dass keine Notwendigkeit besteht, in der Bergstraße eine Parkregelung anzuordnen.

Zur Begründung wurde damals wie folgt ausgeführt:

Eine Recherche in der Unfalldatenbank hat ergeben, dass sich in den letzten 3 Jahren lediglich ein Unfall an der genannten Stelle ereignet hat. Hierbei wurde ein parkendes Fahrzeug durch ein unbekanntes Fahrzeug gestreift und leicht beschädigt. Im Bereich der Bergstraße sind bedingt durch Haus- und Hofeinfahrten genügend natürliche Ausweichstellen vorhanden, die ein geregeltes Begegnen ermöglichen. Die Bergstraße liegt in einer Zone 30 und somit stelle das Begegnen bei angepasster Geschwindigkeit keine außergewöhnliche Verkehrssituation dar. Eine Situation, wie sie in der Bergstraße vorzufinden ist, gibt es an vielerorts anderen Stellen ebenfalls. Die sehr schlecht einsehbare Einmündung der Edelmannstraße fordert vom bergabfahrenden Verkehrsteilnehmer ebenfalls eine angepasste Geschwindigkeit, um an dieser Stelle seiner Verpflichtung nachzukommen, dem ausfahrenden Verkehrsteilnehmer Vorfahrt zu gewähren. Insgesamt lässt sich feststellen, dass bei StVO vorgeschriebenem Verhalten (angepasste Geschwindigkeit/Fahren auf Sicht) es zu keinen außergewöhnlichen Gefahrensituationen kommt und somit keine Notwendigkeit besteht, an dieser Stelle in die Parkregelung einzugreifen.

Nach erneuter Prüfung und Beteiligung der Polizei wurde unter anderem ausgeführt, dass weiterhin keine Unfälle verzeichnet wurden. Darüber hinaus werden die angebrachten Gefährdungen und Behinderungen seitens der Polizei und der Verkehrsbehörde nicht geteilt. Die Örtlichkeit in der Bergstraße unterscheidet sich nicht von anderen Örtlichkeiten und erfordert nicht zwingend ein Halt- oder Parkverbot.

Wenn von allen Verkehrsteilnehmern die Grundsätze der StVO eingehalten werden, vor allem das Fahren mit angepasster Geschwindigkeit, stellt diese Örtlichkeit keine Besonderheit dar, die ein Handeln erfordert.

Daher wird auch weiterhin davon abgesehen, in diesem Bereich eine Haltverbotsstrecke einzuführen.

Ortschaftsverwaltung Ergenzingen
29.07.2020 - Verwaltungsstelle Ergenzingen


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