Kinderbetreuung (Allgemeine Informationen)

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Elternbeiträge

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Tabelle Elternbeiträge

Rechtsanspruch und Rechtsgrundlage

Seit 01.01.1999 gilt nach §24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in seiner Fassung vom 01.06.1991 und nach §3 des Kindergartengesetzes (KiTaG) in seiner Fassung vom 10.12.1998 ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter (Sozialgesetzbuch) für Kinder unter 3 Jahren.

Der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz nach dem KiTaG bezieht sich nicht auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ziel ist es, Familien einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihr Kind anzubieten. So sollen Kinder aus der Kernstadt möglichst in eine Kindertagesstätte in der Kernstadt gehen, Kinder aus einem Stadtteil in die Kindertagesstätte vor Ort.

Die folgenden Aufnahmemodalitäten gelten für alle Kindertageseinrichtungen in Rottenburg und Umgebung, unabhängig von der Trägerschaft.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die Erhebung der Daten ist zur Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung in Rottenburg am Neckar erforderlich. Die Anmeldung kann nur sachgerecht bearbeitet werden, wenn das Anmeldeformular (online oder in Papierform) vollständig ausgefüllt ist und der/ die Erziehungsberechtigte/n mit dem Austausch der Daten unter den Trägern und Einrichtungen einverstanden ist/ sind.
Bei einem Wechsel der Einrichtung aus den oben genannten Gründen oder bei einem Wechsel von der Krippe in einen Kindergarten werden erweitere Daten, wie beispielsweise zuständiger Kinderarzt, Kontaktdaten der Familie und Gesundheitsthemen (Allergien) an die nächste Einrichtung weitergegeben.


Zusätzliche Informationen und Dienste

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