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Kinderbetreuung (Anmeldung)
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
Kindertagesbetreuung - E-Mail:
- kindertagesstaetten@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-516
- Telefax:
-
07472 / 165-392
- Adresse:
- Obere Gasse 12 (Gebäude E, "Alte Welt")
1. Stock, Zimmer E 203
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Weiterführende Informationen
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
1. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder bis spätestens 8 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in einer Kindertagesstätte an.
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
- Kind für Aufnahme anmelden:
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Volksbank Raiffeisenbank AmmerGäu eG
IBAN: DE97 6416 1397 0085 5550 02
BIC: GENODES1AMM