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Kinderbetreuung (Anmeldung)
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
Kindertagesbetreuung - E-Mail:
- kindertagesstaetten@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-516
- Telefax:
-
07472 / 165-392
- Adresse:
- Obere Gasse 12 (Gebäude E, "Alte Welt")
1. Stock, Zimmer E 203
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Weiterführende Informationen
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
1. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder bis spätestens 8 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in einer Kindertagesstätte an.
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
- Kind für Aufnahme anmelden: