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Kinderbetreuung
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Amt für Bildung, Kultur und Sport
Kindertagesbetreuung - E-Mail:
- kindertagesstaetten@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-516
- Telefax:
-
07472 / 165-392
- Adresse:
- Obere Gasse 12 (Gebäude E, "Alte Welt")
1. Stock, Zimmer E 104
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar - Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Öffnungzeiten:
und nach Vereinbarung.
Online-Dienste
Weiterführende Informationen
Anmelde- und Aufnahmeverfahren
1. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder bis spätestens 8 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin in einer Kindertagesstätte an.
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
Die Anmeldung kann per Onlineanmeldung oder in Papierform über das Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für einen Kindergartenplatz (Ü3) muss auf jeden Fall erfolgen, selbst wenn das Kind zuvor eine Kinderkrippe besucht hat.
2. Aufnahmekriterium ist das Geburtsdatum des Kindes. Der Träger behält sich das Recht vor, in sozial begründeten Einzelfällen hiervon abzuweichen.
3. Bei der Anmeldung können insgesamt drei Kindertagesstätten genannt werden. Die Kinder stehen auf der Anmeldeliste aller genannten Wunscheinrichtungen.
4. Eine verbindliche Zusage auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz erfolgt 6 Monate vor der Aufnahme des Kindes durch die Leitung der aufnehmenden Kindertagesstätte.
5. Ein Wechsel von einer Kindertageseinrichtung in eine andere ist nur in folgenden Fällen möglich:
a) wenn es das Wohl des Kindes erfordert
b) bei Umzügen
c) Kinder, die nicht in der ursprünglichen Wunscheinrichtung untergebracht werden konnten und der Wechselwunsch bereits im Aufnahmegespräch geäußert wurde
6. Erforderliche Unterlagen:
a) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
b) Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung)
- Kind für Aufnahme anmelden:
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Tabelle Elternbeiträge
Rechtsanspruch und Rechtsgrundlage
Seit 01.01.1999 gilt nach §24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in seiner Fassung vom 01.06.1991 und nach §3 des Kindergartengesetzes (KiTaG) in seiner Fassung vom 10.12.1998 ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Seit dem 1. August 2013 haben Eltern ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter (Sozialgesetzbuch) für Kinder unter 3 Jahren.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz nach dem KiTaG bezieht sich nicht auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ziel ist es, Familien einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihr Kind anzubieten. So sollen Kinder aus der Kernstadt möglichst in eine Kindertagesstätte in der Kernstadt gehen, Kinder aus einem Stadtteil in die Kindertagesstätte vor Ort.
Die folgenden Aufnahmemodalitäten gelten für alle Kindertageseinrichtungen in Rottenburg und Umgebung, unabhängig von der Trägerschaft.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz nach dem KiTaG bezieht sich nicht auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Ziel ist es, Familien einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihr Kind anzubieten. So sollen Kinder aus der Kernstadt möglichst in eine Kindertagesstätte in der Kernstadt gehen, Kinder aus einem Stadtteil in die Kindertagesstätte vor Ort.
Die folgenden Aufnahmemodalitäten gelten für alle Kindertageseinrichtungen in Rottenburg und Umgebung, unabhängig von der Trägerschaft.
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- Richtlinien des Kultus- und des Sozialministeriums über die ärztliche Untersuchung nach § 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die ärztliche Impfberatung nach § 34a Absatz 10a des Infektionsschutzgesetzes
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge bei freien Trägern)
- § 19 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Elternbeiträge bei kommunalen Trägern)
- § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Die Erhebung der Daten ist zur Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung in Rottenburg am Neckar erforderlich. Die Anmeldung kann nur sachgerecht bearbeitet werden, wenn das Anmeldeformular (online oder in Papierform) vollständig ausgefüllt ist und der/ die Erziehungsberechtigte/n mit dem Austausch der Daten unter den Trägern und Einrichtungen einverstanden ist/ sind.
Bei einem Wechsel der Einrichtung aus den oben genannten Gründen oder bei einem Wechsel von der Krippe in einen Kindergarten werden erweitere Daten, wie beispielsweise zuständiger Kinderarzt, Kontaktdaten der Familie und Gesundheitsthemen (Allergien) an die nächste Einrichtung weitergegeben.
Bei einem Wechsel der Einrichtung aus den oben genannten Gründen oder bei einem Wechsel von der Krippe in einen Kindergarten werden erweitere Daten, wie beispielsweise zuständiger Kinderarzt, Kontaktdaten der Familie und Gesundheitsthemen (Allergien) an die nächste Einrichtung weitergegeben.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Download Acrobat Reader
Um pdf-Dokumente öffnen und bearbeiten zu können, brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Sollte es auf Ihrem Rechner nicht installiert sein, können Sie es über folgenden Link herunterladen.
Bankverbindungen
Die Stadtverwaltung Rottenburg bietet Ihnen folgende Bankverbindungen für den Zahlungsverkehr an:
Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE41 6415 0020 0002 0007 09
BIC: SOLADES1TUB
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE22 6039 1310 0010 1950 09
BIC: GENODES1VBH
Raiffeisenbank Oberes Gäu e.G.
IBAN: DE96 6006 9876 0085 5550 02
BIC: GENODES1ROG