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Kinderreisepass
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Bürgerservice
Bürgerbüro Rottenburg - E-Mail:
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Am Samstag findet kein Telefondienst und kein Fahrkartenverkauf statt. Es stehen auch nur bestimmte Services zur Verfügung. Im Zweifel bitte Mo - Fr telefonisch erkundigen.
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Beschreibung
Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:
- Reisepass
- Personalausweis als Passersatz
- gegebenenfalls Kinderreisepass
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass, sofern er noch gültig ist, einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Kinderreisepass
Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.
Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden , kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.
Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder
Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.
Reisepass
Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.
Personalausweis als Passersatz
Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.
Zusätzliche Informationen und Dienste
Serviceportal Baden- Württemberg
Eine Reihe elektronischer Antragsverfahren bietet die Stadtverwaltung Rottenburg über das Serviceportal Baden-Württemberg an.
Bürgerbüro Ergenzingen
Mit allen Anliegen, für die das Bürgerbüro zuständig ist, können Sie sich auch an die Außenstelle im Rathaus Ergenzingen, Gäustraße 8, wenden.
- E-Mail:
- buergerbuero.ergenzinge...
- Tel.:
- 07472 / 165-750
Zentrale und Bürgerbüro
- Fax:
- 07472 / 165-769
Öffnungszeiten:
- Mo.
- 09:30 – 12:30 Uhr
15:30 – 18:00 Uhr - Di.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Mi.
- 15:30 – 18:00 Uhr
- Do.
- 09:30 – 12:30 Uhr
- Fr.
- 09:30 – 12:30 Uhr
Sichere Kommunikation
Sie können mit dem Bürgerbüro durch die Virtuelle Poststelle auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren.
Neuerung im Passrecht
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und ...
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig