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Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
Kindertagesbetreuung - E-Mail:
- kindertagesstaetten@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-516
- Telefax:
-
07472 / 165-392
- Adresse:
- Obere Gasse 12 (Gebäude E, "Alte Welt")
1. Stock, Zimmer E 203
72108 Rottenburg am Neckar
Adresse speichern (vCard) - im Stadtplan anzeigen
- Fahrplanauskunft
- Gehört zu Dezernat:
- Dezernat 1
- Gehört zu Amt:
- Amt für Bildung, Kultur und Sport
- Öffnungszeiten:
und nach Vereinbarung.
Beschreibung
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.
Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.
Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Frist / Dauer
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Keine
Sonstiges
Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.
Rechtsgrundlage
- § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
- § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 82 Begriff des Einkommens
- § 85 Einkommensgrenze