Kommunalwahlen

Wappen der Stadt Rottenburg am Neckar

Der Gemeinderat, der Kreistag und die Ortschaftsräte werden alle fünf Jahre neu gewählt. Die letzte Wahl fand am 9. Juni 2024 statt.

Bei dieser Wahl werden die Vertreter/innen im Kreistag, Gemeinderat und in den Ortschaftsräte von Bad Niedernau, Baisingen, Bieringen, Dettingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau, Oberndorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Wendelsheim und Wurmlingen gewählt.

Alle drei Gremien, der Gemeinderat, der Kreistag und die Ortschaftsräte, werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung geregelt.

In Rottenburg am Neckar sind dabei 32 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

Die Zahl der Mitglieder des jeweiligen Ortschaftsrates in den siebzehn Stadtteilen ist in der Hauptsatzung der Stadt Rottenburg am Neckar festgelegt und wird vor jeder Wahl überprüft.

Aktuelle Meldungen

Wahl der Gemeinderäte und Ortschaftsräte gültig

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Wahl des Gemeinderats und die Wahl der Ortschaftsräte in allen 17 ...
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Zusätzliche Informationen und Dienste

Wahlurne mit Stimmzetteln wird ausgeleert