Kostenfreie Beförderung der Wahlbriefe

Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief für die Europawahl, gelber Wahlbrief für die Kommunalwahlen).

Die Wahlbriefe für die Europawahl werden in der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Die Wahlbriefe für die Kommunalwahlen werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ebenfalls ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
10.05.2019 - Wahlamt, Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert