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KreisBonusCard, KreisBonusCard-Extra
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- Ordnungsamt
Bürgerservice
Bürgerbüro für Soziales - E-Mail:
- soziales@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-424
- Telefax:
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07472 / 165-403
- Adresse:
- Königstr. 18 (Gebäude G)
5. OG
72108 Rottenburg am Neckar
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Beschreibung
KreisBonusCard
Seit 01.07.2011 gibt es die KreisBonusCard im Landkreis Tübingen. Diese Karte können alle Einwohner*innen des Landkreises Tübingen erhalten, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialleistungen als Asylbewerberleistungen erhalten.
Seit 2013 bietet die Stadt Rottenburg am Neckar Freiwilligkeitsleistungen für Rottenburger Einwohner*innen an. Alle Angebote sind in einer Broschüre zusammengefasst.
Antragsformulare für die KreisBonusCard gibt es beim Bürgerbüro für Soziales der Stadt Rottenburg am Neckar, bei der Abteilung Soziales des Landratsamtes Tübingen, beim Jobcenter Tübingen oder über www.rottenburg.de und www.kreis-tuebingen.de.
KreisBonusCard-extra
Im Mai 2018 wurde in Rottenburg am Neckar die KreisBonusCard-extra eingeführt. Sie ermöglicht Familien mit geringem Einkommen, die aufgrund einer Einkommensüberschreitung keine Sozialleistungen erhalten, die Teilhabe an Kultur-, Freizeit – und Bildungsangeboten. Das Einkommen darf dabei max. 20 % über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen liegen. Für die Antragstellung und Ausstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle (siehe Flyer) erforderlich. Mit der KreisBonusCard-extra können alle Freiwilligkeitsleistungen aus der Broschüre zur KreisBonusCard in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus profitieren Inhaber*innen einer KreisBonusCard-extra von einer Ermäßigung der Kita-Gebühren sowie von kostenlosem Mittagessen in Kitas und Schulen. Eine Ausnahme bilden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, denn diese sind weiterhin an den Bezug einer Sozialleistung gebunden.
Auskünfte erhalten Sie von der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Bürgerbüro für Soziales, Tel. 07472/165-424 oder E-Mail: soziales@rottenburg.de.
Seit 01.07.2011 gibt es die KreisBonusCard im Landkreis Tübingen. Diese Karte können alle Einwohner*innen des Landkreises Tübingen erhalten, die Leistungen vom Jobcenter, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialleistungen als Asylbewerberleistungen erhalten.
Seit 2013 bietet die Stadt Rottenburg am Neckar Freiwilligkeitsleistungen für Rottenburger Einwohner*innen an. Alle Angebote sind in einer Broschüre zusammengefasst.
Antragsformulare für die KreisBonusCard gibt es beim Bürgerbüro für Soziales der Stadt Rottenburg am Neckar, bei der Abteilung Soziales des Landratsamtes Tübingen, beim Jobcenter Tübingen oder über www.rottenburg.de und www.kreis-tuebingen.de.
KreisBonusCard-extra
Im Mai 2018 wurde in Rottenburg am Neckar die KreisBonusCard-extra eingeführt. Sie ermöglicht Familien mit geringem Einkommen, die aufgrund einer Einkommensüberschreitung keine Sozialleistungen erhalten, die Teilhabe an Kultur-, Freizeit – und Bildungsangeboten. Das Einkommen darf dabei max. 20 % über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen liegen. Für die Antragstellung und Ausstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle (siehe Flyer) erforderlich. Mit der KreisBonusCard-extra können alle Freiwilligkeitsleistungen aus der Broschüre zur KreisBonusCard in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus profitieren Inhaber*innen einer KreisBonusCard-extra von einer Ermäßigung der Kita-Gebühren sowie von kostenlosem Mittagessen in Kitas und Schulen. Eine Ausnahme bilden die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, denn diese sind weiterhin an den Bezug einer Sozialleistung gebunden.
Auskünfte erhalten Sie von der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, Bürgerbüro für Soziales, Tel. 07472/165-424 oder E-Mail: soziales@rottenburg.de.
Formulare
Zusätzliche Informationen und Dienste
