Kurierwegnutzung für Wahlunterlagen zur Europawahl 2019

Einige Auslandsvertretungen bieten zur Europawahl 2019 die Möglichkeit an bei der Übermittlung von Wahlunterlagen einen Kurierdienst zu nutzen.
Die Kurierdienstnutzung kann für die Zusendung der Anträge an Auslandsdeutsche zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde, die Übersendung der Briefwahlunterlagen von der Gemeinde an den Wahlberechtigten und für die Rücksendung des Wahlbriefs vom Wahlberechtigten an die Gemeinde genutzt werden.
Somit soll die Chance erhöht werden, dass Wahlunterlagen überhaupt rechtzeitig zugestellt werden.

Der Wähler hat folgende Möglichkeiten:

Er sendet Unterlagen direkt per Post oder (sofern die Auslandsvertretung in seinem Wohnsitzland den Kurierweg anbietet) auf dem Kurierweg über die jeweilige Auslandsvertretung (dann für das dt. Inlandsport frankiert) an das zuständige Wahlamt und gibt diesem entweder seine Postadresse oder die Adresse der jeweiligen Auslandsvertretung (sofern die Auslandsvertretungen in seinem Wohnsitzland den Kurierweg anbieten) für die Übersendung von Wahlunterlagen an.
Sollte der Wähler die Postadresse der Auslandsvertretung angeben, so ist der Wähler für die Beförderung der Unterlagen innerhalb des jeweiligen Landes zur und von der Auslandsvertretung verantwortlich (Abholung persönlich oder durch Bevollmächtigten).

Die Liste der Auslandsvertretungen, welche die Kurierwegnutzung anbieten finden Sie hier zum Download:
Auslandsvertretungen zur Kurierwegnutzung für die Europawahl 2019
05.04.2019 - Wahlamt, Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Eine Wahlurne wird zur Stimmauszählung ausgeleert