Lärmaktionsplan - Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt Rottenburg am Neckar ist zuständig für die Aufstellung eines kommunalen Lärmaktionsplanes auf ihrem Gemarkungsgebiet. Der Gemeinderat hat dem Planentwurf in seiner Sitzung vom 15. Juni 2021 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Stellungnahmen und Anregungen zu den Unterlagen können bis einschließlich 1. Oktober 2021 schriftlich – per Post oder per Email – vorgebracht werden.
30.07.2021 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan