Land- und Forstwirtschaft (Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit)

Kontakt


Beschreibung

Sie müssen die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Eine Gewerbeanmeldung ist für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht nötig.

Verfahrensablauf

Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft müssen Sie der zuständigen Stelle schriftlich anzeigen. Diese informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit.

Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie können diesen auch herunterladen. Den Fragebogen schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an das Finanzamt zurück.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise der beruflichen Tätigkeit und der Gründung (wenn vorhanden Verträge beifügen)

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt, ob in Ihrem Fall weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sind.

Frist / Dauer

innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

keine



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

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