Landesfamilienpass 2020

Der Landesfamilienpass 2020 ist ab sofort im Bürgerbüro der Stadt Rottenburg am Neckar und der Außenstelle Ergenzingen erhältlich

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen ver-günstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.
Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu bean-tragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindes-tens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Informationen gibt es auch unter http://sozialministerium.ba-den-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ n
14.01.2020 - Bürgerbüro


Zusätzliche Informationen und Dienste

Kinderzeichnungen formieren sich zum Text Landesfamilienpass