Landesfamilienpass beantragen

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Beschreibung

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.

Dies sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Insel Mainau

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich beim Bürgerbüro in Rottenburg oder Ergenzingen beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.



Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Frist / Dauer

Keine

Kosten

keine

Sonstiges

Die Inhaber des Landesfamilienpasses können folgende Vergünstigungen der Stadt Rottenburg am Neckar in Anspruch nehmen:

  • 50 % Ermäßigung auf Familienkarten und Mehrfachkarten der städtischen Bäder. Der Preis für Mehrfachkarten für Kinder und Jugendliche wird nicht weiter ermäßigt.
  • Die Fahrpreise im Stadtverkehr robus in der Kernstadt Rottenburg am Neckar ermäßigen sich für Monats- und Jahreskarten um 50 v. H. für Schüler mit Landesfamilienpass. Ermäßigte Einzelfahrscheine sind nur im Bus erhältlich. Das Beiblatt für die Berechtigung der ermäßigten Schülermonats- / -jahrekarte muss mitgeführt werden.
Hinweis: Beim Kauf der ermäßigten Karten ist es erforderlich, einen gültigen Ausweis mit Lichtbild vorzulegen.

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung



Zusätzliche Informationen und Dienste

Rathaus

Dienstleistungen